Seit November 2015 gibt es das Förderprogramm für einbruchsichernde Maßnahmen
So können Sie im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ bei der KfW eine eigenständige Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen beantragen. Maßnahmen für altersgerechten Umbau (Barrierereduzierung) und Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen sind z.B.:
Der Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser,
Gegensprechanlagen, Einbau oder Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren,
Nachrüstung von Fenstern sowie einbruchhemmende Gitter und Rollläden.
Zuschüsse:
Die Höhe der Zuschüsse beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten.
Die Mindestinvestitionskosten liegen bei 2.000 Euro.
Demnach werden je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse zwischen
min. 200 Euro und max. 1.500 Euro ausgezahlt.
Möchten Sie Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch gleich mit einem altersgerechten Umbau verbinden, beträgt die max. Höhe des Zuschusses 5.000 Euro. Der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ wird mit 12,5 % bezuschusst (max. 6.250,- Euro).
Förderfähig sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks und das eine Einbruchmeldeanlage nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser Zertifiziert eingebaut wird.
Beantragung:
Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Förderung muss bei der KfW eingehen, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von der KfW eine Zuschuss-Zusage.
Zur Antragstellung muss der KfW der vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Online-Antrag eingereicht werden, sowie eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Ausweises.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team zur Verfügung.